Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Der Geschäftsführer der GmbH hat rein formal gegenüber den Mitgliedern des TSV keinerlei Verpflichtungen zur Information.
Die hat vielmehr der Aufsichtsrat.
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Berechtigter Einwand, allerdings dürfte sich die Berichtspflicht des Aufsichtsrates der GmbH den Vereinsmitgliedern gegenüber auf die Jahreshauptversammlung beschränken, ansonsten ist das Präsidium des Vereins hierfür zuständig.