Zitat:
Zitat von Gardien
Ich bin da völliger Laie, aber zahlt man bei einer Pacht nicht immer einen Gewinnanteil?
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Nein, nicht "immer"; es zwar ist selbstverstänlich möglich, so etwas zu vereinbaren (§ 581 Abs. 1 Satz 2 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__581.html), wird tatsächlich aber eher selten gemacht und ist auch selten sinnvoll.
Gruß