Zitat:
Zitat von IG
... muss von mindestens
2️⃣5️⃣ Mitgliedern des ATSV vorgeschlagen werden...
Die Anzahl der zu leistenden Unterschriften wird auf 2️⃣5️⃣ gesenkt. Dies trägt u. a. der halbierten Mitgliederzahl Rechnung.
Neu ist auch, dass alle Kandidaten die 2️⃣5️⃣ Unterschriften beibringen müssen.
Gremien haben hier kein Nominierungsrecht mehr.
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Bei mir erscheint im IG-Beitrag die Zahl der Unterschriften nur Hieroglyphen-ähnlich. Soll diese Zahl 25 betragen?
Rein inhaltlich: Für bereits amtierende Gremienmitglieder sollte es kein Problem sein, 25 Unterstützer für eine Wiederwahl zu finden, jedoch verursacht die Unterschriftensammlung auch zusätzliche Arbeit, die womöglich zulasten der eigentlichen Gremienarbeit geht. Von daher hielte ich es schon für nachvollziehbar, ein unbürokratischeres Vorschlagsrecht der Gremien beizubehalten. Dieses würde ich aber auf bereits amtierende Personen beschränken, so dass jeder, der neu hinzu gewählt werden soll, die Unterschriften benötigt.