Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Eine Frage für Juristen.
Ist man ausgetreten , wenn man auf einer JHV den Mitgliedsausweis auf den Tisch knallt?
Sicherlich nicht.
Vom gesunden Menschenverstand schon.
Ich wundere mich , dass Du noch überhaupt dabei bist.
Trotzdem ist es eine Sauerei ,was derzeitbei Alemannia abgeht. Selbst im Vergleich zu früheren Zeiten.
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Die Kündigung bedarf bei Alemannia der Schriftform:
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
8.1.2 durch Kündigung seitens des Mitgliedes. Die Kündigung ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Sie muss spätestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erfolgen.