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Alt 14.02.2021, 22:46
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Luntenpaul Luntenpaul ist offline
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Eine Frage für Juristen.

Ist man ausgetreten , wenn man auf einer JHV den Mitgliedsausweis auf den Tisch knallt?
Sicherlich nicht.

Vom gesunden Menschenverstand schon.

Ich wundere mich , dass Du noch überhaupt dabei bist.

Trotzdem ist es eine Sauerei ,was derzeitbei Alemannia abgeht. Selbst im Vergleich zu früheren Zeiten.
Die Kündigung bedarf bei Alemannia der Schriftform:


§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

8.1.2 durch Kündigung seitens des Mitgliedes. Die Kündigung ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig. Sie muss spätestens 3 Monate vor Ende des Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erfolgen.
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a.tetzlaff (15.02.2021), Christoph.Ac (15.02.2021)