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Alt 08.06.2013, 12:26
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blue_lagoon blue_lagoon ist offline
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Nach der InsO sind Gläubigergruppen zu bilden. M.E. geht es um die Zusammenfassung einer besonderen Gruppe, wenn dies möglich ist, und nicht um Wertverhältnisse, hier hätten wir vermutlich keine Chancen.

Eine Abtretung der Forderung an einen Rechtsanwalt ist m.E. etwas anderes, als die Vollmacht über die Interessenvertretung. Wenn ich ein Recht abtrete, habe ich vermutlich weniger Informationsrechte, denn es ist doch dann weg. Ich bin aber nur Laie im Recht!
Mein Gedanke war der, daß die Macht im Gläubigerausschluss auch mit der Höhe der Forderung zusammenhängen könnte, ich kenne mich da aber nicht aus.
Wenn jetzt jemand 100 Euro Forderung hat, kann der ja nicht so viel Wichtigkeit haben, als ein Gläuber, der 10 Mio kriegt.
Aber ich kenne mich da wie gesagt kaum aus .. nur so eine Idee.

Und diejenige Person, die die Forderung als Abtretung erhält ist natürlich die Person des Vertrauens und handelt im Interesse derjenigen, die die Forderung abgetreten haben .. so in meinem vielleicht etwas naiven Weltbild jetzt.
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