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Alt 10.09.2021, 08:39
HansRosenthal4ever HansRosenthal4ever ist offline
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Zitat von I LOV IT Beitrag anzeigen
Nein, selbst mit einem Antrag zur Tages-oder Geschäftsordnung ist es nicht möglich die Kandidaten wählbar zu machen. Satzungskonform wäre es gewesen, die Kandidaten nicht abzulehnen und zu argumentieren, dass es formal einen Ablehnungsgrund gibt (Frist gemäß Nominierungsordnung), aber man aufgrund der Pandemie die Satzung über die Ordnung stellt. Das wäre eine Option gewesen.



Ich verstehe deinen Kommentar nicht ganz. Die Regeln sehen hier eine Möglichkeit vor für die aktuelle Problematik, die man nicht bedacht hat oder nicht bedenken wollte. Man kann ja auch argumentieren, dass das Präsidium mit seiner Verschiebung den Abteilungen nicht ermöglicht hat, innerhalb der Regeln eine Versammlung durchzuführen.

Wenn die Versammlung deiner Ansicht nach kürzer sein soll, dann sollte die Wahl des Verwaltungsrates nicht stattfinden.
wahlausschuss alles richtig.
präsidium die wahl machen =
wahl absagen oder uns mitgliedr fragen
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