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Alt 09.09.2021, 21:54
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Zitat:
Zitat von IG Beitrag anzeigen
... Durch einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt wird jedoch der Antrag gestellt, diese Wahlen auf die nächste Jahreshauptversammlung in 2022 zu verschieben. ...

Gäbe es alternativ auch die Möglichkeit, dass die Mitgliederversammlung bei der JVH beschließt, alle vom Wahlausschuss abgelehnten Kandidaten doch zur diesjährigen Wahl zuzulassen?



Dann hätte man das Thema bereits auf der JHV erledigt und würde es nicht bis ins nächste Jahr schieben. Ich weiß nicht, ob das satzungskonform möglich wäre.


Der Wahlausschuss steht natürlich in der Zwickmühle zwischen gewünschtem Pragmatismus in einer besonderen Situation und einer geltenden Satzung, die eine solchen Situation nicht berücksichtigen konnte und daher diesem Pragmatismus entgegen steht. Ein Beschluss des obersten Souveräns könnte diesen Konflikt auflösen.
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