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Alt 22.05.2012, 13:31
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KriZz KriZz ist offline
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
das ist mal eine Gute Anmerkung:

WAS ist eigentlich wenn z.B. ein Holtby unbedingt bei uns hätte bleiben wollen? Muss er dann nach Schalke wechseln weil wir das Geld brauchen? Ich denke nicht das ein Spieler gegen seinen Willen "wegtransferiert" werden kann, somit haben sie ja schon eine Art Mitspracherecht...
Grundsätzlich kann natürlich Vertrag für einen Spieler unterschrieben werden um ihn loszuwerden.

Aber Du vergleichst hier Äpfel und Birnen.

Ein Weggang mit Vertrag gegen eine Ablöse die der abgebende Verein akzeptiert ist eine andere Situation als jetzt bei Stiepermann.

Er hat in Dortmund noch ein Jahr Vertrag, demzufolge gibt es drei realistische Möglichkeiten:

- Er verlängert seinen Vertrag in Dortmund und wird wieder verliehen
- Er wird für Summe X an Cottbus verliehen, Cottbus muss sich aber im Iter festlegen ob Sie ihn kaufen oder er nach Dortmund zurückgeht
- Ein anderer Klub zahlt eine entsprechende Ablösesumme und der Vertrag wird aufgelöst

Bei Variante 2 hat Stiepermann zwar ein Vetorecht und kann auf seinem Vertrag mit Dortmund bestehen und sagen "dann spiel ich halt noch ein Jahr BVB II". Er kann somit die Unterschrift bei einem neuen Verein verweigern, ob er sich damit allerdings hilft ist eine andere Frage, dann wird er halt kalt gestellt.

Einen Wechsel nach Aachen konnte er beim BVB zwar einfordern, ist dabei aber auf das Entgegenkommen des BVB im Sinne eines Verzichts auf die Ablösesumme angewiesen. Aufgrund der Dauer bis zur "Verkündung" denke ich, dass er dies sogar getan hat.
Darauf hat der BVB möglicherweise gesagt: wenn kein anderes Angebot kommt, dann können wir darüber reden.

Nun kam aber das Angebot von Cottbus mit schätzungsweise 200.000 € Ablöse und dann hatte Stiepermann nur noch die Wahl zwischen Dortmund II und Cottbus.

Soviel zum Mitspracherecht
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„Erst wenn die Ebbe kommt, sieht man, wer nackt schwimmt.“
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