Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44  
Alt 21.01.2024, 01:09
Benutzerbild von Aix Trawurst
Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.716
Abgegebene Danke: 5.220
Erhielt 5.541 Danke für 2.280 Beiträge
So oft und so gerne das (vor allem von den betreffenden Radikalen) alles immer durcheinander geworfen wird, im Grunde ist es mit den Parteiverboten ganz einfach.

Die Parteien, die erwiesenermaßen (mit rechtskräftigen Beweisen) Verfassungsfeinde in ihren eigenen Reihen dulden oder sogar unterstützen und fördern, die bekommen entsprechend rechtliche Probleme und werden dementsrechend gegebenenfalls sogar auch verboten.
Das betrifft rechstradikale Parteien wie die AFD mit ihren Nazis und Neonazis ganz genau so wie es linksextreme Parteien, so wie die Linke mit ihren Stasileuten, betrifft.

Warum in Deutschland weder rechts von der CSU in der Parteienlandschaft entsprechend Platz ist, noch links von den Grünen, das liegt einzig und alleine an dem Umgang der dort agierenden Parteien mit ihren Verfassungsfeindlichen Mitgliedern in ihren eigenen Reihen und deren verfassungsfeindlichen Aussagen.
Die CSU beispielsweise schließt jedenfalls ihre eigenen verfassungsfeindlichen Mitglieder aus der Partei aus, die AFD und auch die Linken hingegen offenbar nicht so sehr.

Mit "Andersdenken" und "nonkonform" und mit einer "ausufernden Benutzung des Nazibegriffs" hat das alles Letzten Endes wirklich nichts zu tun.
Wegen dieser Dinge wurde in Deutschland seit der Wiedervereinigung keine einzige Partei vom Verfassungsschutz überwacht oder gar verboten.
Das geschieht ausschließlich auf Grund rechtlich nachweisbarer Verfassungsfeindlichkeit!

In anderen Ländern ist das rechtlich zum Teil grundlegend anders, und deswegen kann ein Trump fast ohne Konsequenzen sagen was er will und kann dennoch zum Präsident gewählt werden. Es sei denn er verletzt beispielsweise Sektion 3 des 14th Amendments, was er im Rahmen der Capitolangriffe am 6ten Januar 2021 offenbar getan hat. Ob ihn das grundsätzlich oder in einigen der Bundesstaaten von der Kandudatur disqualifziert, oder gegebenenfalls nicht von einer Kandidatur abhalten kann aber anschließend von einem Amtsantritt disqualifiziert, das wird derzeit entsrechend von den diversen Gerichten untersucht und entschieden.

In Deutschland wurde 1932 damals Hitler durchaus demokratisch von über 43% der Wähler gewählt. Seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es deshalb auch aus sehr gutem Grund im Grundgesetzt entsprechende Regelungen zum Parteiverbot.

Wer permanent "Verfassungsfeindlichkeit" mit "Andersdenken" in verharmlosender Weise gleichsetzt oder in dem Zusammenhang andauernd von Meinungsdiktatur und Dergleichen redet, der wird wohl schon seine Gründe dafür haben, warum er das tut.
Das lässt mich jedenfalls aber dann im Gegenzug auch nichts Gutes dahinter vermuten.
__________________
Spielt am Sonntag unser Fußballklub...

Geändert von Aix Trawurst (21.01.2024 um 01:39 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Aix Trawurst für den nützlichen Beitrag:
Koebes (21.01.2024), Öcher Will (21.01.2024)