Zitat:
Zitat von Franz Wirtz
Vereinsgründungen erklären sich im allgemeinen durch den Zusammenschluss Gleichgesinnter, beispielsweise sportinteressierter Fußballanhänger. Die Mitgliedschaft jedes Einzelnen innerhalb eines eingetragenen Vereins wird durch die zentrale Aussage „Gleicher unter Gleichen“ bestimmt. - Wie ist zu erklären, dass ein Artikel, wie §10.7 - Kandidaten für Vereinsorgane, - heutzutage noch in dieser Form existiert?
- Wenn unterschieden wird zwischen der „Mitgliedschaft“ und anscheinend „Anderen“, wer sind diese Anderen?
- Hin und wieder finden sich in Kommentaren Hinweise auf die „Etablierten“, lässt sich historisch irgendwie zuordnen, in welchem Jahrzehnt sich welche Strukturen gebildet haben?
Vielleicht verstehe ich das Geschehen innerhalb des Klubs eines Tages doch noch.
PS:
Auszug Satzung:
§10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste. (...)
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Zwei Hinweise dazu:
1. Die Filterung durch die Notwendigkeit von Unterschriftenlisten dient aus meiner Sicht einer richtigen Überlegung: Auswahl soll es natürlich geben. Es ist aber nicht nützlich, wenn es eine unübersehbare Flut an Kandidaten gäbe (steht aktuell nicht an!). Die Anzahl der Gremienplätze bleibt nunmal limitiert und wir sind keine politische Partei (auch wenn man das bei all dem Gezänk manchmal glauben könnte). Die 50 Unterschriften als Hürde können das Kandidatenfeld zumindest in der Theorie etwas überschaubarer halten. Für "brauchbare" Kandidaten sollte es kein Problem sein, diese Unterschriften zusammenzukratzen.
2. Ich verstehe deinen Ansatz. Was unterscheidet die Gremiker eigentlich vom "normalen" Mitglied? Antwort: Nichts. Und insofern ist der Gedanke durchaus charmant, dass die Kriterien für die Kandidatur für alle Mitglieder gleich gehandhabt werden (also alle mit Unterschriftenliste oder alle ohne Unterschriftenliste). Ich kann mich hier nur noch teilweise an die Debatten in den Tivoli-Logen erinnern - eine Aufgabe des vereinfachten Nominierungsrechts der Gremien war damals nicht zu machen. Ich persönlich kann damit aber auch leben, solange die Nominierungshürde für nicht aus den Gremien vorgeschlagene Kandidaten so niedrig (siehe 1) ist.
Allerdings, nimm es mir bitte nicht böse, betreibst du da gerade auch ein bisschen Wortklauberei. Man kann die Satzung so lesen wie du, natürlich. Aber es ist eine Satzung, eine Art Vereinsgesetz, mit den entsprechenden Formulierungszwängen. Ganz sicher nicht im Sinn hatte die Satzungskommission damals, eine Zweiklassengesellschaft zu etablieren. Im Gegenteil: Ziel war eine Stärkung des Souveräns. Und die verschafft uns die Satzung. Du kannst ja mal in den Archiven stöbern, wie die Satzung zu Zeiten von Bay und Konsorten aussah. Damals schlug man sich wechselseitig für die Gremien vor - Vorschlagsrecht für gremienexterne Mitglieder? Fehlanzeige.
Aber nochmal, bevor es noch jemand anders sagt: Die Satzung ist nicht in jedem Punkt so, wie wir sie damals wollten. Sie ist ein Kompromiss. Sie ist verbesserungswürdig. Gehen wir es an.