Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Eine Möglichkeit. Man könnte aber auch mal das Wahlprozedere in einem von tivolino aufgeführten Punkt überdenken:
Da frag ich mich nämlich, ob das beabsichtigt sein kann. Es sind 3 Sitze zu vergeben, aber man darf dafür 4 Stimmen vergeben?
Wenn bei der Wahl zum Präsidenten Schmitz und Meyer gegeneinander antreten, darf ich dann auch beiden meine Stimme geben???
Hier sollte man meiner Ansicht nach schon darauf achten, dass jeder Wähler auch eine Auswahl treffen muss, wenn mehr Kandidaten vorhanden als Funktionen zu vergeben sind, was also in diesem Fall maximal 3 Stimmen entspräche. Dann kann sich innerhalb der Stimmverteilung der "normalen" Mitglieder auch ein Mehrheitsverhältnis zu Gunsten der bestgeeigneten Personen ergeben, welches die Stimmen der "Radikalen" zumindest teilweise wieder egalisieren kann.
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Nein, natürlich nicht. Du kannst bei einer "Präsidenten-Wahl" nicht mehreren Kandidaten deine Stimme geben. In diesem Fall hast du nur
eine Stimme! Beim Präsidium gibt es keine Nachrücker-Regelung.
Bei Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Wahlausschuss hingegen sind Nachrücker erwünscht. Denn dadurch werden Nachwahlen vermieden.
Auch ohne Nachrücker-Regelung hätten die Ultras Gregor Forst und Markus Buck abstrafen können. Dann aber mit dem Ergebnis, dass Gregor Forst ganz raus gewesen wäre. Denn die ersten drei Kandidaten wären in den Wahlausschuss gewählt worden. Gregor Forst wäre mit seinem Wahlergebnis nicht gewählt gewesen.