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Alt 10.04.2021, 20:31
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Andreas Andreas ist offline
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Zitat:
Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
Schlecht formulierte Anträge gehen gar nicht, aber das die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sich nicht an den Mitgliederwillen halten ist scheinbar OK?!

Ich will hier auch nochmal ran. Es ist natürlich NICHT (!) OK, wenn sich gewählte Vertreter nicht an den "Mitgliederwillen" halten. Und an der Formulierung der Anträge ist jetzt nicht mehr zu rütteln.


Es bleibt für mich fraglich (es hatte hier schon jemand geschrieben), ob man die in Teilen sicher sinnvollen Debatten auf dem Antragsweg erzwingen muss. Dies wäre nur notwendig, wenn man davon ausgehen müsste, dass sich auf der Versammlung keine Möglichkeit zur Debatte ergibt bzw. dass diese durch wen auch immer unterbunden würde. Das scheint mir jetzt nicht so eine große Gefahr zu sein. Dennoch: Man KANN das beantragen, die Unterschriften wird man ja sicher auch zusammenkriegen. Ich frage mich halt, ob der jetzt eingeschlagene Weg so zuträglich ist im Hinblick auf die Gesprächsbereitschaft aller. Wenn ich in ein Gespräch GEZWUNGEN wäre, reagiere ich immer anders, als wenn ich freiwillig daran teilhabe.



Ein Antrag jedoch findet meine Zustimmung nicht, und das ist der Antrag auf Verzicht der Durchführung von Wahlen. Ich weiß schlicht nicht, welches Ziel damit verfolgt wird. Einen Präsidenten kommissarisch im Amt halten, der das Amt gar nicht mehr ausüben will? Ein ohnehin schwach besetztes Gremium weiterhin zwangswerkeln lassen? Oder geht es darum, das einzige bisher bekannte Team um Gronen zu verhindern, um dann später andere Menschen wählen zu können?


Die Performance des Präsidiums mindestens im letzten Jahr ist extrem zu hinterfragen, in Sachen Kommunikation über die gesamte Amtszeit aber ein absolutes Desaster. Da bin ich bei euch. Und gerade deswegen schadet ein kommissarischer Verbleib im Amt bis zu einer Neuwahl - wann auch immer - mehr, als dass er nutzt. Vor allem dann, wenn der Antrag sich anfühlt für die Retourkutsche zu einem missratenen Umgang mit der wichtigen Frage der Satzungsänderung. Und ehrlich gesagt: Ich finde den Satzungsentwurf gut, würde ihn gerne abstimmen und hoffe, dass er durchkommt. Die Frage der Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit einer Wahl auf der kommenden JHV sollte man aber aus meiner Sicht nicht mit der Frage koppeln, ob die Satzung zur Abstimmung kommt. Meine Meinung.
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Aachen ohne Alemannia?
Für mich nicht vorstellbar...



Geändert von Andreas (10.04.2021 um 21:17 Uhr)
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Cello (10.04.2021)