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Zitat von Flutlicht
Mein Eindruck ist, dass GmbH´s im Fußballbereich der Einfluss des AR auf das Tagesgeschäft größer ist bzw. die Alleinverantwortung des GF geringer ist als in anderen Wirtschaftszweigen.
Von den Grundsätzen her ist es aber in meinen Augen sehr verwunderlich, dass eingefordertes Handeln oder Äußerungen rund um die Alemannia hier so gut wie nie vom Geschäftsführer eingefordert wird. Gestern wollte doch z.B. jemand "von Vereinsseite" Äußerungen zum Fall Glowacz oder Äußerungen Kilics hören. Mal abgesehen davon, dass ich im Fall Glowacz dafür keinen Grund sehe: Wenn sich mal jemand - außer bzw. neben dem sportlichen Leiter - zu irgendwelchen Themen rund um den Profifußballbereich äußern soll, dann wäre das im Fall der Fälle doch nur einer: Der GmbH-Geschäftsführer.
Das deckt sich aber nach meinen Eindrücken nicht mit den Erwartungshaltungen mancher hier.
Wie Du sagst: Eigentlich kommt der AR doch in Personalfragen in erster Linie dann ins Spiel, wenn es um den GF selbst geht oder halt dann, wenn die Kontrollfunktion es erforderlich macht, dem GF - sagen wir mal - "Handlungsempfehlungen" zu geben.
Und was mich dann interessiert, weil es die Situation ändern würde: Hat der sportliche Leiter bei uns quasi "Geschäftsführerstatus" oder ist er Untergebener von Herrn vom Hofe?
(Bei Krämer/Meijer z.B. war es ja klar und auch gesellschaftsrechtlich so geregelt: Da waren zwei gleichberechtigte - und gleichermaßen versagende - GF unterwegs.)
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Der aktuelle Trainer & Sportdirektor in Personalunion ist Angestellter der GmbH - Er hat keinen GF Status.
Chef ist in der Tat MvH - Der AR wiederrum, wie Wolfgang bereits geschrieben hat, ist das Kontrollgremium des GF & der GmbH
Grundsätzlich werfen viele User hier aber auch Nutzer in anderen Medien das Thema e.v ( Verein ) und GmbH in einen Topf. Das führt oftmals zu Irritationen.