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Alt 16.10.2019, 13:25
Flutlicht Flutlicht ist offline
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Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Das Präsidium der Alemannia hat gar nichts damit zu tun. Diese Herren stehen dem Verein vor. Der Trainer ist Angestellter der GmbH. Da ist tatsächlich der Geschäftsführer Chef. Nur er kann "Untergebene" einstellen und entlassen. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium und der Geschäftsführer diesem Gremium zum Bericht verpflichtet. Normalerweise vertraut der AR dem GF die Geschäfte an und steht hinter den Entscheidungen. Der AR hat ja den GF auch ausgewählt und bestellt. Nur sollte der GF tunlichst das tun, was von der Mehrheit des AR erwartet wird. Sollte der AR also zu dem Schluss kommen, diese oder jene Entscheidung muss getroffen werden, kann/sollte/wird der GF dem folgen. Muss nicht ... dann ist er aber bald kein GF mehr
So mein Verständnis. Es gibt natürlich auch Vereine bzw. richtig: Kapitalgesellschaften, wo der Sportliche Leiter Geschäftsführerstatus hat. Dann geht es wieder anders. In der Satzung einer Gesellschaft könnten auch Regelungen für gewisse Situationen stehen.

Das eigentliche Sagen hat also letzten Endes der AR, alleine schon wegen der Möglichkeit die Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstände (AG) zu bestellen und abzuberufen. Auf der anderen Seite sollten sich die AR-Mitglieder (die z.B. Mediziner, Politiker, Lehrer usw. sein können) die Meinung des Geschäftsführer anhören. Das ist nämlich der Spezialist bzw. der mit der Fachkompetenz. Alles im Idealfall. Wir hatten auch schon Marionetten als Geschäftsführer und AR-Mitglieder liegen wie Chefs in der Geschäftsstelle rum. Das scheint mir zurzeit nicht so zu sein.
Das deckt sich alles mit meinem Verständnis. Mein Eindruck ist, dass GmbH´s im Fußballbereich der Einfluss des AR auf das Tagesgeschäft größer ist bzw. die Alleinverantwortung des GF geringer ist, als in anderen Wirtschaftszweigen.

Von den Grundsätzen her ist es aber in meinen Augen sehr verwunderlich, dass eingefordertes Handeln oder Äußerungen rund um die Alemannia hier so gut wie nie vom Geschäftsführer eingefordert wird. Gestern wollte doch z.B. jemand "von Vereinsseite" Äußerungen zum Fall Glowacz oder zu Äußerungen Kilics hören. Mal abgesehen davon, dass ich im Fall Glowacz dafür keinen Grund sehe: Wenn sich mal jemand - außer bzw. neben dem sportlichen Leiter - zu irgendwelchen Themen rund um den Profifußballbereich äußern soll, dann wäre das im Fall der Fälle doch nur einer: Der GmbH-Geschäftsführer.
Das deckt sich aber nach meinen Eindrücken nicht mit den Erwartungshaltungen mancher hier.

Wie Du sagst: Eigentlich kommt der AR doch in Personalfragen in erster Linie dann ins Spiel, wenn es um den GF selbst geht, oder halt dann, wenn die Kontrollfunktion es erforderlich macht, dem GF - sagen wir mal - "Handlungsempfehlungen" zu geben.

Und was mich dann interessiert, weil es die Situation ändern würde: Hat der sportliche Leiter bei uns quasi "Geschäftsführerstatus" oder ist er Untergebener von Herrn vom Hofe? Das ist mir selbst als aufmerksamer Beobachter noch nie ganz klar gewesen.

(Bei Krämer/Meijer z.B. war es ja klar und auch gesellschaftsrechtlich so geregelt: Da waren zwei gleichberechtigte - und gleichermaßen versagende - GF unterwegs.)

Geändert von Flutlicht (16.10.2019 um 13:32 Uhr)
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