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Alt 27.06.2009, 14:12
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LaPalma LaPalma ist offline
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Kleine Anmerkungen

Hallo IG,
ich habe gerade eine kurze Erholungspause vom "in der Sonne sitzen und übers Meer schauen" genutzt und die Satzung mal überflogen.



Folgendes ist mir beim ersten Lesen aufgefallen, was ich als Anregung schon mal hier in den Thread stellen möchte:
  • In der Satzung ist an vielen Stellen von „Verein“ die Rede. Da es sich sowohl beim e.V. als auch bei Alemannia und ggf. auch bei den Fanclubs um einen „Verein“ handelt, sollte hier jeweils ein klarstellender Zusatz verwendet werden [oder aber generell in § 1 gesagt werden: (im folgenden „Verein“) oder „Fan-IG“]
  • In $ 7 2. c ist die Rede von „politischreligiös“. Besser wäre: „politisch und/oder religiös“
  • In § 9 2. sollte klarstellend zu „mindestens einen Monat vorher“ gesagt werden: „beim Verein ausgehend“ o. ä.
  • In § 9 4. sollte ebenfalls deutlich gemacht werden, dass die Anträge bis zum genannten Zeitpunkt beim Verein eingegangen sein müssen.
  • In $ 9 ist erstmals die Rede von „ordentlichen Mitgliedern“, ohne dass zuvor eine Differenzierung bzw. Definition von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern gegeben worden ist.
  • Nicht geregelt (und damit implizit doch geregelt) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung für Mitgliederversammlungen. Frage und Überlegung: ist das so gewollt?
  • In § 18 sollte die Salvatorische Klausel dahingehend erweitert werden, dass zuerst „das mit der sich als nicht gesetzeskonform herausgestellten Bestimmung an sich gemeinte bzw. gewollte“ gilt und dann erst „BGB, usw.“.
  • Kritisch sehe ich die in § 12 2. aufgezeigte Möglichkeit einer "Doppelmitgliedschaft". Dies müßte m. E. - wenn nicht schon geschehen - juristisch "abgeklopft" werden.
Dies sind natürlich nur Anregungen, keine Kritik...
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Gruß von der isla bonita!

Geändert von LaPalma (27.06.2009 um 14:21 Uhr)
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