Zitat:
Zitat von Achim F.
Wäre er zurückgetreten, wärst du doch der erste gewesen, der ihn hier aufgrund von mangelndem Stehvermögen an die Wand genagelt hätte!
Du weisst doch selber das es Aufsichtsräte erster, zweiter und dritter Klasse gab und gibt!
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In Bezug auf Aufsichtspflicht und auch auf Haftung gibt es nur eine Klasse Aufsichtsratmitglied.
Es kann sich keiner im Nachhinein damit rausreden, er sei nur ein 2.Klasse-AR- Mitglied gewesen.
Und wenn der Betreffende zurückgetreten wäre , weil er nicht ausreichend informiert worden wäre, hätte er meinen Respekt gehabt. Jetzt hat er das Gegenteil davon.
Nochmal: Ganz schön sich stillhalten wäre angebracht .