Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Richtig.
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.
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Ich bin mir sicher, dass - sofern vonnöten - der Vorstand die langjährige Praxis fortsetzen wird und ein "Gutachten" einer befreundeten Kanzlei aus dem Hut zaubert, die sein Handeln legitimiert.