Einzelnen Beitrag anzeigen
  #151  
Alt 29.04.2021, 08:22
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 7.636
Abgegebene Danke: 895
Erhielt 9.840 Danke für 3.332 Beiträge
Zitat:
Zitat von Geheimniskremer Beitrag anzeigen
Ist denn Der Verein in irgendeiner Form weisungsbefugt als Eigner der GmbH?
Ich blick da nicht mehr durch.
Wer entscheidet eigentlich bei Rausschmiss?
Das schafft doch immer Abhängigkeiten.

Vielleicht liegt hier der Grund, dass die GF bei uns recht häufig wechseln, weil Ihre Kompetenzen so beschnitten wurden, dass Sie nicht mehr in der Haftung als GF dafür sein wolten.

Das ist dann aber definitiv kein Alemannia-spezifisches Problem.
Die GmbH ist eine Tochtergesellschaft des eV und zwar zu 100%.

Die GmbH hat verschiedene Organe - den GF und den AR. In meinen Augen ist der AR mit dafür da, die Rahmenbedingungen zu klären - Etat muss freigegeben werden usw. Der Geschäftsführer bekommt dadurch einen gewissen Rahmen und grundsätzlich sollte er sich in diesem Rahmen frei bewegen dürfen. Alles andere ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Der eV entsendet normalerweise Personen in den AR der GmbH um dort zu kontrollieren, dass da kein Unfug gemacht wird - Ende.

Natürlich gibt es Bereich, die schwammig sind, wenn ein einzelner AR zum Beispiel einen Sponsor auftut, oder bei der Trainersuche Kontakte spielen lässt. Das wäre konstruktiv, wenn alle an einem Strang ziehen. Wenn aber jemand wie HPL ( Aachener, ex-Spieler, kommt aus dem Bereich Marketing, wenn ich das richtig verstanden habe ) in einem Jahr kaum offen in Erscheinung tritt, dann denke ich auch, dass er da gerade in diesem komplizierten Jahr NICHT die Geschäfte geführt hat und als oberstes, aktiv handelndes Organ unterwegs war.
Mit Zitat antworten