Zitat:
Zitat von I LOV IT
Ich habe es so im Kopf: Die damals für die Vermarktung angedachte GmbH kam nie richtig zum tragen. Da man nun mit Kölmel eine Einigung erzielt hat und diese GmbH nicht von Nöten ist, hat man sich wohl gegen eine Aufrechterhaltung entschieden.
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Die GmbH wurde nicht einvernehmlich liquidiert, es wurde Insolvenzantrag gestellt, der mangels Masse abgelehnt wurde.
Das bringt mich auf die nächste potentielle Frage für eine Aufarbeitungskommission:
Die GmbH hat zwei Jahresabschlüsse offengelegt, die einige Einblicke in drei Jahre geben.
Die Kassen- und Bankguthaben betrugen:
30.06.2005: EUR 21.210,14
30.06.2006: EUR 21.459,91
30.06.2007: EUR 21.558,39
Also ziemlich konstant bei TEUR 21
Die Ergebnisse betrugen:
2004/2005: EUR -505,85
2005/2006: EUR -246,57
2006/2007: EUR -327,52
Gefühlt: ausgeglichen
Wenn die Gesellschaft nun nachweislich nicht aktiv war, kann auch nicht viel passiert sein. Folglich wäre eine nicht gerade abwegige Annahme, dass die Gesellschaft jährlich ggf. EUR -500 erwirtschaftet und dann dieser Betrag auch die Liquiditätsbestände vermindert. So könnte man dann nach sechs Jahren zu der Annahme kommen, dass Mitte 2013 die Liquidität um EUR 3.000 abgenommen hat und somit evtl. ein Restbestand von TEUR 18 kalkulierbar gewesen sein könnte.
Da muss aber irgendwas passiert sein! Evtl. GF-Gehälter bei einer inaktiven GmbH?
Rechtliche Gutachten und/oder überzogene Verwaltungskosten?
Wenn die GmbH als Schuldnerin einen Insolvenzantrag gestellt hat, muss sie (insolvenzrechtlich) überschuldet, zahlungsunfähig oder zumindest drohend zahlungsunfähig gewesen sein. Zu vermuten ist, dass das Geld weg war, denn ansonsten hätte man noch elegant die Liquidation beschließen können. Nach der Entwicklung der Jahre bis Mitte 2007 war das aber nun nicht unbedingt zu erwarten. Ad hoc würde mich schon interessieren, was da nach 2007 passiert ist?