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Alt 02.11.2020, 12:53
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Letzter Mann Letzter Mann ist offline
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
  1. Zur Ermittlung des Einnahmeverlustes werden die tatsächlichen Netto-Ticketeinnahmen vom Vorjahreszeitraum den erzielten Netto-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenübergestellt.
  • Dabei sind nur Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben zugrunde zu legen.
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Dauer- und Saisonkarten sind anteilig umzulegen
oder aus dem Antrag ( https://www.lsb.nrw/fileadmin/global...ren_Ligen_.pdf

II. Bemessungsgrundlage und Höhe der Billigkeitsleistung
Der Einnahmeverlust errechnet sich aus der Differenz der erzielten Einnahmen aus Ticketverkäufen im regulären Wettbewerb von Liga- und Pokalveranstaltungen und sonstigen Wettbewerben im Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 und den durchschnittlichen Ticketverkäufen des Vorjahreszeitraums.


FONT=Verdana](4) In dem Antrag sind a) die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga-und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern vom 1. März bis 31. Dezember 2019 anzugeben und b) die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga-und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern vom 1. März bis 31. Oktober 2020 anzugeben und c) die geschätzten Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen sowie sonstigen Wettbewerben ohne Steuern für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember 2020 glaubhaft zu machen.[/FONT]



Also ich sehe insgesamt gute Möglichkeiten für die Alemannia vorallem vor dem Hintergrund das unsere Mannschaft bis jetzt erst ein Spiel verloren hat, 2 Punkte im Schnitt geholt hat und somit die Fans "normalerweise" bei Heimspielen ab November 2020 bis Dezember der Alemannia die Bude einrennen würden jetzt aber bis Dezember keiner mehr ins Stadion gehen darf.

Schlussendlich wird die Höhe des Netto Betrags aus 2019 entscheidend über die Höhe der Hilfe sein ;-)




Wenn man die Differenz bzgl. der Zuschauer-Anzahlen ermittelt (Zuschauer der Pokalspiele habe ich dabei mit 40% einfließen lassen) komme ich auf ca. 90.000 Zuschauer weniger als im Vergleichszeitraum 2019.

In 2020 habe ich dabei für jedes Heimspiel die 2.000 Dauerkarten angesetzt und für November/Dezember keine Spiele mehr unterstellt.
Planmäßig stehen da aber noch 5 Heimspiele an, so dass maximal noch 10.000 Zuschauer in meiner Rechnung abgezogen werden könnten.

Dann wären wir bei einem Ausgleichsbetrag, der sich aus 80.000 Zuschauern weniger ermitteln müsste.
Nimmt man der Einfachheit halber € 10,- netto je Zuschauer an und davon dann die Erstattungsquote von 60%, käme man auf einen Erstattungsbetrag von € 480.000
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Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur viel zu selten dazu...
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