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Alt 19.02.2021, 15:20
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
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Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm Beitrag anzeigen
"10.7 Kandidaten für Vereinsorgane nach § 9.1.2 bis 9.1.5 und ihre Mitglieder müssen zugleich Mitglied des Vereins sein. Kandidat kann ferner nur sein, wer die weiteren Voraussetzungen zur Wahl des jeweiligen Amtes erfüllt und wenn der Vorschlag mindestens 50 Tage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen und von mindestens 50 nicht für dieses Amt kandidierenden Mitgliedern des Vereins unterschrieben ist. Ein Kandidat, der von einem Vereinsorgan nach § 9.1.2 bis 9.1.5 vorgeschlagen wird, benötigt keine diesbezügliche Unterschriftenliste."


Die Frage ist natürlich ob und/oder wann überhaupt eine JHV stattfinden kann/wird.
Ich bin gerade zu faul nachzugucken: Hat die Ankündigung und Einladung zu einer JHV denn eigentlich eine Mindestfrist, die größer als 50 Tage ist?

Geändert von Geheimniskremer (19.02.2021 um 15:24 Uhr)
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