Mal Ohne Gewähr auf Richtigkeit:
In Pflichtspielen dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des Spieljahres am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Herren-Regionalliga- oder Oberligamannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Pflichtspiele aller anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.
Diese Einschränkung gilt nicht für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Da der Großteil unserer in Frage kommenden Spieler unter 23 sind ist alles in Ordnung
Geändert von Bad Aachen (01.12.2014 um 12:49 Uhr)
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