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Alt 19.01.2019, 16:57
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Michi Müller Michi Müller ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Nö, nur ein Vergehen. Zumindest solange niemand schwer verletzt wird:


https://www.anwalt.org/vergehen/


http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_11.htm#09


*Klugscheißpflicht für heute erfüllt*
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob der Gegner dies möchte oder nicht?
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