Thema: Fanszene
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Alt 03.08.2019, 13:32
Geheimniskremer Geheimniskremer ist offline
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Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, dass Du selbst wenn Du mit einer Dash-Cam einen Unfall filmst, oder Einbrecher mit einer Überwachungskamera, dies vor Gericht nicht zulässig ist?
Nicht grundsätzlich.
Z.B. Bein Einbruch darfst du halt dein eigenes Grundstück filmen, das wäre voll verwertbar.

Im Stadion reicht ein Schild.
Die Polizei darf im Zuge des Einsates ebenfalls filmen.


Nun aber Fussball bitte, noch 28 Minuten
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