Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch
Warum nicht? Selbstverständlich kann der Stadionbetreiber, der das Hausrecht innehat, für alle Bereiche oder für einzelne Bereiche Vorschriften erlassen.
Er kann in O5 das Mitbringen von Tröten erlauben, in O2 aber untersagen.
Er kann das Mitbringen von Vuvucuelas generell verbieten, ebenso das Mitbringen von Trommeln in S2, 3, 4, 5 erlauben, in S1 und S6 aber untersagen.
Juristisch ist das gar kein Problem. Es ist die Frage, ob er das will.
klööss
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Der Betreiber hätte es wollen können, wenn er denn den erzwungenen Umzug hätte verhindern wollen.
Ich stelle fest:
Die Gmbh wollte den Umzug nicht verhindern, sonst hätte sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft, ihn zu verhindern.
z.B. Androhung des Entzugs von Sonderrechten
Im Gegenteil: sie wollte sich des Problems in S2 entledigen auf Kosten der Fans in S6.