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Alt 03.07.2013, 17:03
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Das stimmt (jedenfalls wenn das mit dem Gesetz so einfach ist wie es da steht, ich kenne mich nicht so sehr gut aus), habe ich gerade auch nochmal nachgelesen. Voraussetzung für den Erhalt der Rechtsfähigkeit - wenn das denn überhaupt nahtlos weitergehen kann, obwohl die Insolvenz eröffnet wurde - wäre dann aber wohl eine Planinsolvenz, und auf die müsste sich Kölmel als größter Gläubiger auch erst einmal einlassen. Letztlich unterscheidet sich das doch "von außen" betrachtet kaum von einer Stundung, oder?
Die Insolvenz müsste ja nie eröffnet werden, wenn man sich im vorläufigen Insolvenzverfahren mit Kölmel einigen könnte. Wenn der Verein sonst schuldenfrei ist, geht es doch nur um diese eine Forderung, die man loswerden muss. Und wenn man dies mit frischem Geld (100er-Club) machen kann, ist das für Kölmel auch günstiger als die Insolvenz.
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