Zitat:
Zitat von Max
Hi Stefan,
der Kandidat für das Amt des Präsidenten muss „nur“ die grundlegenden Voraussetzungen der Satzung (Vereinsmitglied usw.) erfüllen. Tom Gronen wurde beim letzten Mal erstmals in ein Gremium gewählt, benötigt also keine Zweidrittelmehrheit.
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In der Vereinssatzung steht:
"
9.5.1 Eine zweite und jede weitere Wiederwahl, gleichgültig in welches dieser Organe, bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung."
https://www.alemannia-aachen.de/klub/verein/satzung/
Stimmt diese Satzung noch oder ist diese veraltet ?