Thema: Lewis Holtby
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Alt 12.10.2014, 20:01
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Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Sowas wird sicherlich rechtlich möglich sein. Der Haken dabei ist allerdings:
Rechtmäßig abtreten KANN nur der jeweilige Eigentümer etwas. - Und Kraemer hat als Geschäftsführer nunmal nur die GmbH vertreten nicht aber den e.V. also konnte Kraemer auch nur im Namen der GmbH Geschäfte tätigen nicht aber im Namen des e.V.

Stünde solch eine Ausbildungsenschädigung also dem e.V zu, dann kann Kraemer wohl kaum - und schon gar nicht eigenmächtig alleine Verträge zum Abtritt geschlossen haben.

Das Bauchgefühl und die Erfahrungen als Frustgeplagter Alemanniafan sagen einem aber mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass Kraemer alles im Bodensee versenkt hat was er versenken konnte und dass es wohl mehr als unwahrscheinlich sein dürfte, dass so ein Traum vom unerwarteten Lottogewinn wahr werden könnte. Und zu "guter Letzt" waren (und sind es nach wie vor) die Nachwuchsabteilungen in denen Holtby bei uns gespielt hat, leider ein Teil der GmbH, nicht des e.V.
Eben !
Deshalb hilft uns eine mögliche Entschädigung garnicht.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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