Zitat:
Zitat von Michi Müller
Warum Ironie? Rein rechtlich kann man ihm wie weiter oben erwähnt nichts vorwerfen.
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Lässt sich von außen nicht so einfach bewerten.
Auch wenn er nicht gegen Gesetze verstoßen hat, könnte es Regelungen im Arbeitsvertrag geben, die hinsichtlich des Vorbildcharakters eines Profisportlers eine demonstrative Nähe zu gewaltbereiten oder extremistischen Gruppierungen untersagen. Dann hätte er arbeitsrechtlich vertragswidrig gehandelt.
Da das Arbeitsgericht gegen die Kündigung geurteilt hat, waren solche Regelungen aber offenbar nicht oder nicht in ausreichender Qualität vorhanden.