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Alt 22.03.2017, 14:23
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Zitat:
Zitat von superpro Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig.
Grundlage ist wohl die DFB-Spielordnung.
Dort heißt es in §6 sinngemäß, wird das Insolvenzverfahren vor dem letzten Spieltag eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, gilt der Verein als erster Absteiger.
Umgehen kann man das nur, wenn Eröffnung oder Ablehnung zwischen dem letzten Spieltag und dem 30.06. stattfinden.

Aber was ja noch gar nicht thematisiert wurde, welche Konsequenzen wird der neuerliche Insolvanzantrag auf die Lizensierung für die nächste Saison haben?
Wie will man ernsthaft eine positive Fortführungsprognose stellen, wenn man nicht Nägel mit Köpfen macht? Sprich, weg vom Tivoli, weg mit hauptamtlichen Mitarbeitern, weg mit gut dotierten Spielerverträgen?
Da liegen doch vermutlich die hohen Kosten versteckt, die für den Gang zum Amtsgericht verantwortlich sind.
nein, das stimmt nicht. Denn es gibt eine neue regelung bezüglich 3. und 4. Liga!
Lies dir die aktuelle Ordnung mal durch!


Zitat:
Zitat von Ravanelli
Ich glaube das wurde verändert. In der DFB-Spielordnung steht folgendes:

"Ab 1. Juli 2015 gilt folgender Wortlaut:
6.Für Vereine und Kapitalgesellschaften der (...) Regionalliga gilt: Beantragt ein Verein (...) selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich oder wird auf Antrag eines Gläubigers gegen einen solchen Verein im Zeitraum vom 1.7. eines Jahres bis einschließlich des letzten Spieltages einer Spielzeit rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so werden der klassenhöchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags (...) neun Gewinnpunkte (...) mit sofortiger Wirkung aberkannt."

http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/...ielordnung.pdf
(Seite 11 der Spielordnung, Seite 13 von 98 der pdf-Datei)

Also - zumindest nach dem was der DFB schreibt - nicht zwingend ein Abstieg...!?
Zitat:
Zitat von KILO Beitrag anzeigen
Laut aktueller Ordnung steht nun: "Bis 30. Juni 2017... und ab 01.juli 2017 gilt folgender Wortlaut:"

Ist aber unerheblich, denn für die RL ändert sich nichts!
Und stimmt... da steht nur etwas von 9 Punkten Abzug, nicht von Abstieg.

Das bedeutet man müsste den Spielbetrieb nur sichern für die Saison.
Aber... und hier komme ich wieder mit meinem Statement: Ohne einen GF der mit Geld umgehen kann wirds dann nix mit übernächster Saison!
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Das Schönste in Köln ist die Autobahn nach Aachen!! :klatschen:

Geändert von KILO (22.03.2017 um 14:26 Uhr)
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