Von daher hat wohl die Schließung der Liquiditätslücke Vorrang. Ohne die Schließung kann keine Insolvenz eröffnet werden und somit würden alle Gläubiger leer ausgehen, wenn nicht genug Bruttovermögen vorhanden ist. Die Insolvenzmasse ist in erster Linie dazu da, um Mönig, Mönning, Voskuhl, die Gerichtskosten etc. zu tragen. Nur wenn dann noch was übrig bleibt, macht eine Verfahrenseröffnung mit anschließender Sanierung und nicht Liquidierung Sinn bzw. ist überhaupt erlaubt.
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