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Alt 28.01.2013, 18:45
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Wo steht das genau? Finde auf die Schnelle dazu nichts. Eine Übertragung vom gemeinnützigen Verein in Kapitalgesellschaft ist ohne weiteres möglich, das stimmt. Aber eine Rückübertragung, von einer Kapitalgesellschaft in einen gemeinnützigen Verein, das dürfte schwierig sein. Vor allem handels- und steuerrechtlich. Die zu übertragenden Lizenzen (oder gar Mannschaften) müssten doch als Verkauf gewertet werden, da sie ja gewisse Vermögenswerte darstellen und wären somit umsatzsteuerpflichtig. Wie gesagt, eine liquidierte Kapitalgesellschaft kann nichts mehr übertragen, also müsste diese Übertragung vor der Liquidation erfolgen. Und da sehe ich die genannten Probleme! Und ob das getreu den DFB-Regularien so erfolgen kann, davon bin ich nicht überzeugt.
Von daher meine Frage nach der Rechtsquelle.
Zunächst ist ja die Frage, wie viel die Lizenz (bzw. das Recht, die Lizenz für die Liga überhaupt zu beantragen) überhaupt Wert ist.

Mir ist nicht klar, inwiefern die Lizenz von anderen Vereinen als dem TSV Alemannia Aachen genutzt werden könnte. Schließlich darf die GmbH die Lizenz nur nutzen, solange der TSV Alemannia Aachen die Mehrheit hält. Ginge eine Übertragung an einen anderen Verein ohne dass dieser mit dem TSV fusioniert? Oder anders gefragt, gibt es überhaupt einen Markt, wenn wir schon über Marktwerte diskutieren?

Falls das ginge, setzt das voraus, dass der Käufer Strukturen hat, die eine Lizenzierung in der dritten Liga grundsätzlich zulassen. Das an sich kriegen vermutlich gar nicht so viele Vereine hin und wenn (bei einigen Regionalligisten), ist es eine Frage der Zahlungsfähigkeit. Alleine die Startberechtigung in der dritten Liga dürfte für die meisten Vereine ein Zuschussgeschäft sein, braucht also neben dem Kaufpreis noch einmal eine ganze Menge Geld zusätzlich. Auch das spricht gegen einen hohen Kaufpreis.

Ob dann letztlich noch Umsatzsteuer anfällt, ist in dem Fall vielleicht gar nicht so entscheidend. Was man noch überlegen könnte, ist die Übertragung an eine neue GmbH (des TSV). Damit fiele meines Erachtens keine Umsatzsteuer an, lediglich ein Kaufpreis nach Genehmigung der Gläubiger.
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