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Alt 28.01.2013, 06:26
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petrocelli petrocelli ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
In dem geschilderten Fall könnte die Lizenz von der GmbH wieder an den eV zurück übertragen werden.

Die Lizenzübertragung ist in beide Richtungen möglich, also vom eV an eine ihm gehörende GmbH und auch wieder zurück.

Gruß

svenc
Wo steht das genau? Finde auf die Schnelle dazu nichts. Eine Übertragung vom gemeinnützigen Verein in Kapitalgesellschaft ist ohne weiteres möglich, das stimmt. Aber eine Rückübertragung, von einer Kapitalgesellschaft in einen gemeinnützigen Verein, das dürfte schwierig sein. Vor allem handels- und steuerrechtlich. Die zu übertragenden Lizenzen (oder gar Mannschaften) müssten doch als Verkauf gewertet werden, da sie ja gewisse Vermögenswerte darstellen und wären somit umsatzsteuerpflichtig. Wie gesagt, eine liquidierte Kapitalgesellschaft kann nichts mehr übertragen, also müsste diese Übertragung vor der Liquidation erfolgen. Und da sehe ich die genannten Probleme! Und ob das getreu den DFB-Regularien so erfolgen kann, davon bin ich nicht überzeugt.
Von daher meine Frage nach der Rechtsquelle.
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rocker (28.01.2013)