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Alt 02.04.2018, 23:05
Aki Aki ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Unsere neue TSV Alemannia Aachen GmbH beispielsweise ist bislang eigentlich zwar nur eine leere, leblose Hülle. Aber für den Fall, dass diese neue GmbH jemals zum Leben erweckt wird, hat das Präsidium vorsorglich schon mal festgezurrt, dass auch dort wieder die Präsidiumsherren die Aufsichtsratsmehrheit bilden wird. Die Herren Fröhlich, Gronen und Delheid sind bereits nominiert.

Natürlich hätte man die Mitgliedschaft nach den leidvollen Doppel-Insolvenz-Erfahrungen vorher auch mal grundsätzlich fragen können, ob diese nicht wirklich segensreiche Personalunion "Präsidium = Aufsichtsratsmehrheit" überhaupt noch erwünscht ist, ob die neue Gesellschaft überhaupt einen AR haben soll und ob sich die alten Mehrheits- und Doppelmandatsverhältnisse wirklich so gut bewährt haben, dass man sie ungeprüft auch in die neue Gesellschaft übernehmen sollte. Hat man aber nicht.
Aufsichtsrat für die „TSV Alemannia Aachen GmbH“ mit gewählten Fach-Mitgliedern? Ist wohl eher nicht geplant!

Zitat:
10.3 Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Präsidium in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der vollständigen namentlichen Vorschlagslisten für anstehende Personenwahlen. Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliederanschrift aufgegeben worden sind.

10.4 Stehen Wahlen bei einer Mitgliederversammlung an, werden die Mitglieder hierauf per E-Mail – soweit sie ihre entsprechende Adresse beim Verein hinterlegt haben –, auf der Internetseite des Vereins, einmalig in der örtlichen Tagespresse und/oder auf sonstige geeignete Weise spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung unter Nennung des Termins der Versammlung und auf die Möglichkeit zur Unterbreitung eigener Kandidatenvorschläge gemäß § 10.6 hingewiesen.
Mit überschlägiger Berechnung hätte ich über Ostern eine Info zur Mitgliederversammlung erhalten sollen, wenn diese im ersten Halbjahr stattfinden soll und für Wahlen die 90-Tage-Frist beachtet wird. Da der Verwaltungsrat bestimmt alle Satzungsvorgaben genau prüft und nicht einfach Ideen des Präsidiums abnickt, wird es wohl in absehbarer Zeit keinen äquivalenten Aufsichtsrat für die neue GmbH geben.

Es sei denn, dass man es sich dreht, wie es passt.

Aufsichtsrat ohne gewählte Mitgliedervertreter?
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tivolino (02.04.2018)