Grob zusammengefasst gilt das Gesetz für jeden Arbeitnehmer. Ausnahmen, die die Alemannia betreffen könnten gibt es nur beim Ehrenamt, Azubis und Praktikanten. Bei Praktikanten aber bedeutend eingeschränkter als es noch vor Jahreswechsel war.
Sonstige Ausnahmen (Langzeitarbeitslose, Berufseinsteigerprogram etc.) dürften die Alemannia nicht betreffen.
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"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst." George Best. Gott hab Ihn seelig!
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