Zitat:
Zitat von Blackthorne
Der Insolvenzverwalter spielt keine Rolle mehr, der darf sich noch um die "alte" GmbH ohne Spielberechtigung kümmern.
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Die "Abwicklung" war erst am 01.07, oder ?
Zitat:
Zitat von Blackthorne
Ein GmbH-Geschäftsführer ist an Weisungen des Gesellschafters bzw. seines Vertreters, des Aufsichtsrats, gebunden.
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Kommt ganz auf die Befugnisse des GF an.
Wenn du diese genau kennst, ist das natürlich eine andere Sache.
Zitat:
Zitat von Blackthorne
Die Leute, die in der Alemannia, also sowohl im e.V. als auch der GmbH, das Sagen haben, sind die Mitglieder des Präsidiums, insbesondere der Präsident. Da der auch noch der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist, ist die Sache eindeutig.
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Die von den Mitgliedern gewählt werden. Sofern du Mitglied bist kannst du dieses Thema ja auf die Tagesordnung am 12.06. setzen lassen.