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Alt 25.03.2021, 21:10
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Was für eine Satzungsänderung ist denn für die AR-Wahl notwendig? Und was für eine Corona-Sonderregel wurde da für die Unterschriften ausgeheckt?? Und weshalb gilt diese Sonderregel offenbar für alle anderen Gremien, nicht aber für die VR-Wahl???

Gute und berechtigte Fragen!

Es gibt genug Juristen in den Gremien, die diese Fragen rechtzeitig beantworten müssen.
Sonst kann man doch die JHV anfechten , oder ?
Muss man geimpft sein, um an der JHV teilnehmen zu können .?
Ich bin Mitte April geimpft, weil ich in Belgien wohne.
Muss man die Impfbescheinigung vorzeigen?
Oder ein Testergebnis ?

Ich als geimpfter möchte nicht auch auf dem Tivoli mit nicht geimpften
oder nicht getesten zusamen kommen und trotzdem meine Wahlrechte ausüben.

Schwierige Fragen für Alemannia.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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