Zitat:
Zitat von Luntenpaul
Ich bin jetzt kein Satzungsprofi, aber ist der VR dazu überhaupt befähigt? Fröhlich als Präsident des e.V. - ja, das würde in den Einflussbereich fallen. Aber auch der AR der GmbH?
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Alle drei sind in einer Doppelfunktion: Präsidium des e.V. und AR der GmbH.
Die Frage ist natürlich ob man die Personen nur aus Ihren Ämtern beim e.V., sondern auch aus dem AR entheben kann. Das müsste der VR einmal prüfen.
So kann es auf keinen Fall weitergehen.