Zitat:
Zitat von Oberstudienrat
Die Frage ist aber, ob da nicht der Insolvenzverwalter die Hand aufhält, da sich die Ausbildungsentschädigung auf die Zeit vor der Insolvenz bezieht. Hier muss man sich dann nun wieder fragen, ob sie dem Verein oder der GmbH zusteht...
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Das ist ja erstens eine juristische (Wann entsteht der Anspruch?) und zweitens eine politische (Greift der Insolvenzverwalter zu?) Frage. Die Ausbildungsentschädigung für Tobi Mohr haben wir damals erhalten, obwohl eine Insolvenz dazwischen lag. Vielleicht spielt es auch eine Rolle, dass wir mittlerweile eine neue Spielbetriebsgesellschaft haben. Da aber Ausgliederungen der Zahlung normalerweise nicht im Wege stehen und die Regelung ja eine verbandsseitige ist, könnte ich mir vorstellen, dass die Zahlung an die Spielberechtigung geknüpft ist.