Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Die Versammlungsstättenverordnungen regeln z.B. Fluchtwegbreiten in Relation zu den zugehörigen Blockgrössen.
Was ist daran irrational?
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Weil diese teilweise unverhältnismäßig verschärft wurden - in NRW bspw. damals nach der furchtbaren Loveparade-Katastrophe. Und zwar unverhältnismäßig in dem Sinne, dass diese Versammlungsstättenverordnung für alle Versammlungsstätten ab einer gewissen Größe (bei Sport- und Fußballstadien bspw. 5.000 Zuschauer) greift, diese aber größtenteils bauartbedingt nicht miteinander vergleichbar sind.
Ein enger Tunnel wie bei der Loveparade seinerzeit ist sicher prädestiniert für diese Verordnung und dort auch absolut sinnvoll.
Aber warum in ein Stadion, in welches jahrzehntelang 15.000, 20.000 oder 30.000 Zuschauer kommen durften (und auch nie etwas passiert ist), nun aber aufgrund einer für dieses Objekt nicht kompatiblen Verordnung aktuell nur noch signifikant geringerer Anteil zugelassen ist, erschließt sich mir nicht. Neben dem Moselstadion gibt es noch unzählige andere Beispiele, die ich aufzählen könnte.