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Alt 27.03.2018, 08:29
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Rabauke12 Beitrag anzeigen
Hallo Tivolino,

ich sehe es weiterhin anders. Eine überarbeitet neue Satzung soll aus meiner Sicht kein Husarenstück sein, das mit einer schnellen Nadel gestrickt ist, um dann wieder einige Fallstricke zu haben.
Und Nein, einstimmig war die Abstimmung nicht, da Teile der Versammlung wegen dem Auszählen der Stimmen von ihrer Stimmabgabe gehindert wurden. Das ist z.B. auch ein Problem der Satzung und der Durchführung von Abstimmungen bei der JHV und muss klar geregelt werden.

Ich bin und bleibe ein Befürwortet der Satzungsanpassung. Wir haben aber nichts von Aktionismus, wenn dabei dann die erforderliche Aufgaben des eV dabei auf der Stecke bleiben oder nicht vollständig erledigt werden können. Fordern kann man viel, es muss jedoch auch die Zeit dafür vorhanden sein.
Ich sehe diese Zeit derzeit nicht.

Der eV ist kein Schützenverein mit 45 Mitglieder sondern ein Verein mit verschiedenen Abteilungen, einem Jahresumsatz von geschätzt mehr als eine halbe Mio €, und ich denke viele derer die nun in der Führung sind haben diese Punkte unterschätzt die hier aufzuarbeiten sind.
Hier mal die Kasse zurückblickend für 2016 und für das Jahr 2017 nachzuvollziehen, den Jahresabschluss 2017 sauber herzustellen, so dass jeder ihn versteht, die Verbindungen zwischen den einzelnen Abteilungen nachzuvollziehen etc. ist nicht mal eben in ner viertel Stunde erledigt.

Ich bleibe dabei Start nach der nächsten JHV die ja im zweiten Quartal stattfinden muss als ab nächsten Monat. Dann mit der nötigen Zeit die da ist und dann zur JHV 2019, das ist die übernächste, einen Vorschlag ausgearbeitet, der auch die notwenige Zustimmung von 75% erhält. Sollte es nicht gelingen reicht auch die JHV 2020, da erst 2021 die wichtigsten Ämter neu besetzt werden müssen.

Gruß
Rabauke
Ganz so entspannt wie du sehe ich das angesichts der jüngsten Planungen (Rückführung des Profifußball-Betriebs in den e.V.) nicht. Im Gegenteil: Aus meiner Sicht ist sogar akuter Handlungsbedarf gegeben.

Denn: Unsere Vereinssatzung in ihrer jetzigen Form geht in vielen Einzelpunkten und in ihrer Gesamtheit wie selbstverständlich davon aus, dass der Profifußball in eine GmbH ausgegliedert ist und auch bleibt. Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall.

Ich erinnere mich schwach an eine Mitteilung des Verwaltungsrates, in dem er nachdrücklich betont, sich nur um den e.V. kümmern und das Profi-Geschäft strikter denn je vom restlichen Verein trennen zu wollen. Wie soll das denn nun in Zukunft aussehen: Wird der VR plötzlich quasi zum neuen "Aufsichtsrat" und Hauptkontrollorgan für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball? Das wäre das Gegenteil von dem, was sich der VR eigentlich vorgestellt hat. Und wäre der VR, der bisher davon ausgegangen ist, nur einen relativ überschaubaren e.V.-Etat von wenigen Hunderttausend Euro kontrollieren zu müssen, überhaupt willens und fähig, plötzlich zusätzlich den Drei-Millionen-Etat der Profis zu überwachen?

Wemgegenüber muss Martin vom Hofe seine Planungen verantworten? Nur dem Präsidium gegenüber oder auch dem VR? Und wie ist es mit den Geschäftsjahren: Der e.V. kalkuliert derzeit für das Kalenderjahr, die GmbH für das Fußballjahr.

Da gibt es ganz akut also eine Vielzahl von Fragen zu klären, wenn wir im Zuge der anscheinend ja kurz bevorstehenden Rückübertragung nicht Gefahr laufen wollen, dass mit dieser Rückführung plötzlich ein Regelungsvakuum, ein Durcheinander bei der Finanzplanung und ein Kompentenzwirrwarr entstehen.

Ein solches Wirrwarr gilt es umso mehr zu verhindern, da wir einen Präsidenten haben, der es in seiner Zeit als VR-Chef - siehe China-Mann-Affäre, Kölmel-2-Deal und anderes - schon mit den eigentlichen klaren Vorschriften der bestehenden Satzung offenbar nicht immer so ganz genau genommen hat. Und einen neuen VR, der anscheinend größtmögliche Nachsicht bei der Aufklärung der Frage walten lässt, ob bei früheren Zugriffen auf die Vereinskasse zu Gunsten der GmbH immer alles satzungskonform und mit rechten Dingen abgewickelt worden ist.

Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie schnell ein Verein ins Verderben geführt werden kann, wenn eine Mini-Clique von am Ende nur noch vier, fünf nicht hinreichend kontrollierten Granden glaubt, in (selbst herbeigeführten) Notlagen auch mal ihre eigenen Regeln machen zu dürfen. Und dann beispielsweise meint, zum vermeintlichen "Wohl des Vereins bzw. der GmbH" plötzlich reihenweise (ungenehmigte???) "Sonderausgaben" zu Lasten der Vereiskasse tätigen zu dürfen.

Kurzum: Sollte vorgesehen sein, den Profi-Fußball nicht nur ganz kurz, sondern über längere Zeit hinweg im Verein zu belassen, dann müssen sehr schnell satzungsmäßige, von den Mitgliedern zu beschließende Regelungen her, die dieser neuen Situation auch wirklich gerecht werden und die den Führungsgremien ganz klare Richtlinien dafür an die Hand geben, wer was wie tun, lassen, entscheiden oder genehmigen darf und muss.
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 11:18 Uhr)
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