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Alt 04.10.2011, 14:20
svenc
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Zitat von webwolf Beitrag anzeigen
Auszug aus den Richtlinien:
Die Clubs haben im Aufbau- und Leistungsbereich (Anm.: U12 bis U19/Senioren im NLZ) den Nachweis über die Anzahl von mindestens sieben bis maximal neun Mannschaften zu führen, die am Wettspielbetrieb des DFB bzw. der Regional- und Landesverbände oder an einer adäquaten anderen Spielrunde teilnehmen.
Hi,

Danke für den Hinweis.
Aber wie ist es jetzt mit diesem Konstrukt
"e. V., dem die GmbH (Lizenznehmer) gehört".

Zählen die Jugendmannschaften des e. V. auch?

Gruß

svenc
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