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Alt 21.10.2013, 09:22
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Grundsätzlich ist der Heimverein für den ordnungsgemäßen Platzaufbau zuständig, dazu gehören neben den Spielfeldmarkierungen, die Eckfahnen und natürlich auch die Tore samt Netzen. Wobei, ein Spiel auch angepfiffen werden kann, wenn der Verein keine Tornetze hat.

Der Schiedsrichter und die Assistenten sind verpflichtet vor Spielbeginn den ordnungsgemäßen Platzaufbau zu kontrollieren, d. h. sind alle Spielfeldmarkierungen angebracht (besonders beliebt bei Amteurvereinen sind fehlende Elfmeterpunkte ), sind die Eckfahnen vorhanden und sind die Netze richtig befestigt und in Ordnung. Bei den Netzen schaut man sich aber eher die Befestigungen am Tor und am Boden an, der Rest wird Stichprobenartig geprüft.

Nach dem Phantomtor von Helmer und dem darauffolgenden Wiederholungsspiel ist der DFB von der FIFA abgemahnt worden. Sinngemäß wurde damals von Seiten der FIFA mitgeteilt, das eine Tatsachenenscheidung nicht umkehrbar ist und das man, der DFB war da wohl schon Wiederholungstäter, in einem weiteren Fall die Nationalmannschaften von internationalen Wettbewerben auschließen will/wird.

Aufgunddessen bezweifel ich, das der Einspruch gegen die Spielwertung von 18,99 € Hoppenheim Erfolg haben wird.

Der Vergleich mit dem Spiel gegen Ballwurf Müllheim ergibt sich nirgendwo, da keinerlei Parallelen da sind. Hier handelte es sich um eine Einwirkung von außerhalb, in diesem Fall von einem Zuschauer. Da schreibt die Regel nun einmal eine Schiedsrichterball vor. Das wird so geahndet, als wenn ein Zuschauer (z. B. flitzer) unerlaubt das Spielfeld betritt. Demzufolge hat Merk regeltechnisch korrekt gehandelt.
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Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!

Geändert von printenduevel (21.10.2013 um 19:21 Uhr)
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