Zitat:
Zitat von Flutlicht
Habe mal eine (vielleicht blöde?) Frage, die ich mir oft stelle, wenn Forderungen irgendwelcher Art an den Vereinspräsidenten oder an den Aufsichtsrat gestellt werden:
Führt die Geschäfte der Alemannia Aachen GmbH nicht Martin vom Hofe?
Mir ist natürlich klar, dass Personalentscheidungen über wichtige bzw. den (nach dem Geschäftsführer? Oder sind GF und sportlicher Leiter die gleiche Hierachiestufe?) wichtigsten leitenden Angestellten von übergeordneten Gremien abgesegnet oder eingefordert werden müssen und dies vermutlich auch als deren Verantwortung mitgeregelt ist. Deswegen passt diese rein informative Frage jetzt im Zusammenhang mit der Kilic-Diskussion nicht so ganz.
Aber nur um ganz allgemein eventuelle Missverständnisse meinerseits hinsichtlich der Strukturen und Organsiation der Alemannia vorzubeugen:
Martin vom Hofe ist doch erstmal der "Chef" der GmbH und der Angestellten. Was ich so mitbekomme, macht er auch im Prinzip einen guten Job (geht man wie ich davon aus, dass Großsponsorenakquise oder Konzepte/Visionen in der Regionalliga nicht einfach umzusetzen sind). Aber er wird hier in allem immer so übergangen, man spricht in allen Fragen des Handelns immer nur von den Gremien, dem Vereinspräses, dem AR.
|
Das Präsidium der Alemannia hat gar nichts damit zu tun. Diese Herren stehen dem Verein vor. Der Trainer ist Angestellter der GmbH. Da ist tatsächlich der Geschäftsführer Chef. Nur er kann "Untergebene" einstellen und entlassen. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium und der Geschäftsführer diesem Gremium zum Bericht verpflichtet. Normalerweise vertraut der AR dem GF die Geschäfte an und steht hinter den Entscheidungen. Der AR hat ja den GF auch ausgewählt und bestellt. Nur sollte der GF tunlichst das tun, was von der Mehrheit des AR erwartet wird. Sollte der AR also zu dem Schluss kommen, diese oder jene Entscheidung muss getroffen werden, kann/sollte/wird der GF dem folgen. Muss nicht ... dann ist er aber bald kein GF mehr
So mein Verständnis. Es gibt natürlich auch Vereine bzw. richtig: Kapitalgesellschaften, wo der Sportliche Leiter Geschäftsführerstatus hat. Dann geht es wieder anders. In der Satzung einer Gesellschaft könnten auch Regelungen für gewisse Situationen stehen.
Das eigentliche Sagen hat also letzten Endes der AR, alleine schon wegen der Möglichkeit die Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstände (AG) zu bestellen und abzuberufen. Auf der anderen Seite sollten sich die AR-Mitglieder (die z.B. Mediziner, Politiker, Lehrer usw. sein können) die Meinung des Geschäftsführers anhören. Das ist nämlich der Spezialist bzw. der mit der Fachkompetenz. Alles im Idealfall. Wir hatten auch schon Marionetten als Geschäftsführer und AR-Mitglieder liefen wie Chefs in der Geschäftsstelle rum. Das scheint mir zurzeit aber nicht so zu sein.