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Alt 20.11.2021, 15:31
Dat Ei Dat Ei ist offline
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Zitat von Gegenwind Beitrag anzeigen
So meinte ich, Danke!
Ansonsten ist doch damit Tür und Tor offen für Missbrauch une UN-Verantwortung.


(wobei die Verantwortung mittels Unterchrift ja eh bei uns als Patienten, sorry, "Kunden" ist)
Das stimmt so nicht.

"Die Bundesregierung und die Länderregierungen empfehlen die Schutzimpfungen gegen COVID-19, über eine Impfpflicht wird seit einiger Zeit bereits ernsthaft diskutiert. Durch diese eindeutigen öffentlichen Aussagen sind die Voraussetzungen des § 60 Infektionsschutzgesetz erfüllt. Weil der Impfwillige sein Impfrisiko für den eigenen, aber auch den Schutz der Allgemeinheit auf sich genommen hat, gewährt sie ihm Schadenersatz, wenn es aufgrund dieser "Aufopferung" zu negativen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen kommen sollte.
Aus Patientensicht ist also die Bundesrepublik Deutschland mit ihren staatlichen Organen der Ansprechpartner für einen Antrag auf Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. In Bayern wenden sich Betroffene an die für sie zuständige Regionalstelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Hersteller und Arzt haften auch

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Impfstoffhersteller oder Ärzte und Impfpersonal nicht regresspflichtig sind. Für Hersteller gelten die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes , des Arzneimittelgesetzes sowie die allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
In den Verträgen zwischen EU und Impfstoffherstellern haben sich allerdings die Vertragsstaaten verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn ein Hersteller für Impfschäden haften muss. Die Hürden für Geschädigte sind allerdings sehr hoch.
Auch der behandelnde Arzt oder beteiligtes Klinikpersonal können in Haftung genommen werden, wenn die Impfung nicht sorgfältig und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wird."

https://www.br.de/nachrichten/wirtsc...ersatz,SMRpwRK

Dann haben sich die Hersteller gut abgesichert für die Verträge mit der EU (sodass die Staaten die Risiken übernehmen), alle darüber hinausgehenden Stoffe müssten dann wieder der regulären Haftungsregelung entsprechen.
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chris2010 (20.11.2021)