Zitat:
Zitat von LinkerVogel
Sportgerichte bestehen oft aus einem Vorsitzenden und zwei oder mehreren Beisitzern. Dabei gehören diese nicht zur Rechtspflege im öffentlichen Sinne und müssen deswegen auch nicht Jura studiert haben oder gar über die Befähigung zum Richteramt verfügen. Vielmehr sind es sportinteressierte und erfahrene Personen, welche von den Trägern der Sportgerichte (Dachverbände) berufen werden.
Quelle ist wikipedia
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Das mag ja häufig so sein, trifft im konkreten Fall aber nicht zu.