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Alt 12.04.2018, 17:36
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Zitat von PapaSchlumpfAC Beitrag anzeigen
Kommt der e. V. auch für ein Defizit auf, was sich ggf. aus der "Geschäftstätigkeit" der Lizenspielerabteilung ergibt? Ist das mit der Satzung in Einklang zu bringen? Wollen das die Mitglieder überhaupt? Wie sieht die steuerliche Sicht bzw. die Sicht der Berufsgenossenschaft aus? Besteht die Gefahr, dass der Verein im schlimmsten Fall in die Insolvenz gehen muss, wenn Himmel auf Erde fällt?

Fragen über Fragen die keiner von den Geheimniskrämern bisher beantwortet hat.
Gelten die Gründe für die Ausgliederung des Spielbetriebs eigentlich nicht mehr?
Seinerzeit war der Hauptgrund die Haftung der Gremien .
Wie steht es damit, wenn der Spielbetrieb wieder in der GmbH läuft ?
Ist allen Gremikern klar, dass sie dann haften für ihre Tätigkeit?
Oder findet man einen Weg, das Haftungsrisiko zu umgehen ?
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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