Einzelnen Beitrag anzeigen
  #39  
Alt 18.01.2010, 23:10
svenc
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Itchymann Beitrag anzeigen
1. Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
[...]
g) leichtentflammbare Stoffe, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und anderen pyrotechnischen Gegenstände einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen;
also brauchen wir nur ein paar Kartons Bierkränze von Bitburger. Diese sind schwer-entflammbar, sonst wären sie in der Gastronomie nicht zugelassen.

Also, wer kennt wen bei Bitburger, dass wir gegen Lautern noch mal den Block "explodieren" lassen können?.

Konfetti aus Papier oder halt der Inhalt des Aktenvernichters ist natürlich wirklich gefährlich, weil es bestimmt genügend Idioten gibt, die meinen, man könnte das mal anzünden. Es gibt aber genügend Materialien, die keine Gefahr mit sich bringen...

Gruss

svenc
Mit Zitat antworten