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Alt 04.11.2012, 14:44
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Zitat von printe1 Beitrag anzeigen
Man kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Dafür benötigt man 100 Unterschriften von Mitgliedern. Der Antrag für diese Mitgliederversammlung muss schriftlich erfolgen, und es müssen Gründe genannt werden.

Grundsätzlich wäre dies auch eine der besten Möglichkeiten. Öffentlichkeitswirksam und mit dem Souverän (=Mitgliederverrsammlung) kann man etwas ausrichten. Wichtig ist dann nicht nur die korrekte Einberufung, sondern auch die korrekte und überlegte Formulierung was überhaupt diskutiert und beantragt werden muss

Aber: Dazu fehlt a) die Zeit und b) wären dies Kosten die den e.V., die derzeit verdammt weh tun und streng genommen gar nicht zu Zahlen wären.
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