Danke WoT,
hatte tatsächlich Deine erste Ausführung anders herum verstanden. Mit der Sorge, was da noch kommen kann, stehst Du nicht alleine da...
Beim Mittelteil ging ich auch nicht ernsthaft von konkreten Antworten aus...
Der Letzte Teil erschließt sich mir nun.
Gestern Abend hat Kutschbja bestätigt, dass man wisse, gegen die Satzung zu verstossen.
Welche Grundlagen gelten denn dann für die Einberufung, bzw. die Einladungen?
Jene, welche bis zum 30.06. Bestand hatten?